Allgemeine
Teilnahmebedingungen für Freizeitangebote
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Unsere allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen
Wir möchten Sie bitten, die folgenden Teilnahmebedingungen sorgfältig zu lesen. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen sind verbindlich und gelten für alle Veranstaltungen des Vereins, d.h. unter anderem für mehrtägige Freizeiten, betreute Wochenenden, Ferienaktivtage und Einzelveranstaltungen.
Anmeldung und Mitteilung von Informationen, Anerkennung von Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind erst dann wirksam, wenn sie in Textform (Brief, Email, Fax) auf dem vom Verein zur Verfügung gestellten Formular erfolgen.
Möchten Sie Ihre Anmeldung per E-Mail einreichen, dann richten Sie diese bitte an anmeldung.freizeit@gemeinsamleben-fulda.de.
Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.
Die Klienten bzw. Angehörigen/gesetzlichen Betreuer sind verpflichtet, bei der Anmeldung alle wichtigen Informationen die zu betreuende Person betreffend unter Verwendung der vom Verein zur Verfügung gestellten Checklisten anzugeben. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und umfassend sein. Die Angaben dienen dazu, einen reibungslaufen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen und den Verein bzw. die Betreuer in die Lage zu versetzen, die individuell notwendige Maßnahmen rechtzeitig und umfassend zu veranlassen. Soweit sich im Nachgang zu der Anmeldung Änderungen ergeben, ist der Klient bzw. dessen Eltern und/ oder gesetzliche Betreuer verpflichtet, diese dem Verein unverzüglich in Text- und Schriftform mitzuteilen.
Weiterhin sind die Klienten bzw. Angehörigen/gesetzlichen Vertreter verpflichtet, bei Anmeldung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Anmeldungen ohne Einzugsermächtigungen sind nicht wirksam.
Zustandekommen des Vertrags/Kennenlernen
Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Zusage des Vereins in Text- oder Schriftform zustande. Die Plätze für die Tagesveranstaltungen, betreuten Wochenenden und Freizeiten werden in der Regel nach Eingang der Anmeldung vergeben. Hiervon kann jedoch aus organisatorischen und pädagogischen Gründen abgewichen werden. Die nach Erreichen der Teilnehmerzahl eingehenden Anmeldungen werden auf eine Warteliste gesetzt.
Nehmen Klienten erstmals an einer mehrtägigen Veranstaltung des Vereins teil, setzt die Zusage seitens des Vereins voraus, dass der Klient im Nachgang zu der Anmeldung zunächst an einem Kennenlerntermin in den Räumlichkeiten des Vereins teilnimmt. Im Anschluss daran entscheidet der Verein unverzüglich darüber, ob der Klient eine Zusage für die gewünschte Veranstaltung erhält. Die Zusage darf nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes abgelehnt werden. Ein solcher liegt beispielsweise vor, wenn die Teilnahme eines Bewerbers den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verhindern würde, weil mit einer Eigen- und oder Fremdgefährdung zu rechnen wäre.
Schutzkonzept bei Veranstaltungen/ Gesundheitszustand
Um alle Beteiligten zu schützen, ist es wichtig, dass die Teilnehmer und Mitarbeiter von Veranstaltungen gesund sind bzw. keine akute ansteckende Erkrankung vorliegt. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Teilnehmer daher dazu bereit, dem Verein bei Bedarf ein aktuelles ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich das Nichtvorhandensein ansteckender Erkrankungen ergibt.
Betreuer
Bei unserem Betreuungspersonal handelt es sich nicht um ausgebildetes Fachpersonal. Daher dürfen unsere Betreuer keine medizinischen Leistungen durchführen, die über ein Grundpflege hinausgehen. Auch die Verabreichung von Medikamenten ist nicht gestattet und muss daher vom Teilnehmer selbst durchgeführt werden.
Rücktritt/Abmeldung durch den Teilnehmer/Kostentragungspflicht
Tagesveranstaltungen
Die Teilnehmer können jederzeit vor Beginn der Einzelveranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder die Veranstaltung nicht an, so kann der Veranstalter als Entschädigung den Kostenbeitrag unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendung und anderweitiger Verwendungen der Leistung verlangen.
Mehrtätige Reisen
Der Rücktritt von betreuten Wochenenden und Freizeiten wird erst wirksam, wenn er schriftlich oder in Textform in der Geschäftsstelle eingeht.
Auch im Falle eines wirksam erklärten Rücktritts hat der Klient folgende Kosten zu tragen
- ab dem 56. Tag vor Reisebeginn werden 25% des Teilnehmerbeitrags, jedoch mindestens 100 Euro fällig,
- vom 55. Tag bis zum 29. Tag vor Reisebeginn sind 50% des Teilnehmerbetrags zu bezahlen,
- vom 28. Tag bis zum 9. Tag vor Reisebeginn werden 80% des Teilnehmerbeitrags erhoben.,
- ab dem 8. Tag vor Reisebeginn sind 100% des Teilnehmerbeitrags zu leisten.
Erhält der Verein keine Rücktrittserklärung in Schrift- oder Textform hat der Klient den gesamten Teilnehmerbeitrag zu leisten, auch wenn die Reise nicht angetreten wird.
Dem Klienten ist gestattet, den Nachweis zu führen, dass dem Verein durch den Rücktritt kein bzw. ein wesentlich niedriger Schaden als entstanden ist als mit den vorgenannten Pauschalen geltend gemacht.
Abbruch einer Veranstaltung durch den Teilnehmer
Muss nur ein Teilnehmer oder ein Teil der Teilnehmer vorzeitig die Heimreise antreten, muss diese von der zuständigen Vertretungsperson (Eltern/Angehörige/gesetzl. Betreuer) organisiert und beaufsichtigt werden. Die durch die von einem Teilnehmer selbst veranlasste individuelle Heimreise entstehenden zusätzlichen Kosten trägt dieser selbst.
Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise bei selbst- oder fremdverletzendes Verhalten oder Krankheit eines Teilnehmers vor.
Absage/Abbruch einer Veranstaltung durch den Verein
Der Verein kann vor Beginn der Veranstaltung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurücktreten.
Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise bei höherer Gewalt vor oder wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ein Kooperationspartner des Vereins die Veranstaltung absagt und der Verein keine alternative Veranstaltung anbieten kann oder Betreuungskräfte, z.B. durch Krankheit, ausfallen.
Im Falle des Nichtzustandekommens einer Veranstaltung werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Etwaige bereits gezahlten Kostenbeiträge werden den Teilnehmer erstattet. Für darüberhinausgehende Ansprüche der Teilnehmer übernimmt der Verein keine Haftung.
Der Verein ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zudem grundsätzlich berechtigt, eine Veranstaltung abzubrechen und einzelne oder alle Teilnehmer nach Hause zu schicken bzw. von Angehörigen abholen zu lassen.
Versicherung
Der Verein schließt für die Teilnehmer von mehrtägigen Freizeiten eine Reiserücktrittsversicherung ab, welche den gesamten Reisepreis absichert, das bedeutet Teilnehmerbeitrag und Betreuungskosten. Im Falle einer krankheitsbedingten Absage ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.
Ebenso ist der Teilnehmer über den Verein bei Auslandsreisen auslandsreisekrankenversichert.
Beide Versicherungen sind im Teilnehmerbeitrag verrechnet.
Die Teilnehmer einer Veranstaltung sind über den Verein nicht unfallversichert und nicht haftpflichtversichert. Der Verein empfiehlt daher den Abschluss folgender Versicherungen:
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
Preise und Zahlung
Die Freizeit kann über ambulante Pflegeleistungen (Verhinderungspflege/Entlastungsbetrag), Leistungen der Eingliederungshilfe im Sinne der sozialen Teilhabe oder aus privaten Mitteln finanziert werden. Eventuell notwendige Anträge müssen vom Teilnehmer selbst im Vorfeld gestellt werden.
Haftung
Die Teilnehmer einer Veranstaltung handeln grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Eigentumsverletzungen, außer diese wurden durch den Verein oder der für diesen handelnden Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar, bleibt davon die der Vereinbarungen im Übrigen unberührt.
wie man uns findet
Kontakt
0661 / 4 80 17 79-0
0661 / 4 80 17 79-29
info@gemeinsamleben-fulda.de
Liedeweg 65, 36093 Künzell
Montag - Freitag: 9:00 - 13.00 Uhr / Mittwoch bis 16.00 Uhr